Sobald bei der Nachfolgeplanung der Wert eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Praxis relevant ist, muss der Erbrechtler eine Berechnung des gemeinen Werts vornehmen. Aufwändige Bewertungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen scheiden dabei im Zeitpunkt einer Planung häufig aus. Hier bietet sich eine in der steuerlichen Praxis zu 95 % angewandte und Bewertungsmethode nach dem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG an. Das Seminar vermittelt anschaulich, welche systematischen Schritte zum jeweiligen Wertansatz führen. Dabei geht das Seminar auch auf den mindestens anzusetzenden Substanzwert ein. Ebenso wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen das vereinfachte Ertragswertverfahren zulässig ist. Es wird auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Verkaufsableitung bei „Preisvorgaben“ dargestellt.
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