Die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§§ 138d-138k AO) verpflichtet u.a. Rechtsanwälte und Steuerberater als sog. Intermediäre dazu, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden anzuzeigen. Das Seminar beleuchtet die grundlegenden und aktuellen Fragen der Mitteilungspflicht. Der Anwendungsbereich wird anhand von Beispielsfällen vermittelt und praktische Hinweise zum Umgang mit der Mitteilungspflicht im Kanzleialltag gegeben.
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